Auf Initiative unserer GRÜNEN Fraktion und mit Unterstützung von SPD und LINKE wurde zur Stadtratssitzung am 17. April 2013 der Antrag zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften beschlossen.
Bereits seit längerem haben wir uns mit diesem Thema der Gleichstellung von Eingetragenen Partnerschaften in städtischen Satzungen befasst. Mit dem aktuellen Beschluss sind – zumindest auf kommunaler Ebene – nun alle willkürlichen Benachteiligungen der Eingetragenen Partnerschaften beseitigt. Auch der LSVD Sachsen hatte die Beseitigung dieser willkürlichen Ungleichbehandlung in einem Schreiben an die Stadtratsfraktionen gefordert.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren aktuellen Entscheidungen die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichfalls gestärkt. Es ist damit zu rechnen, dass der BGH noch in diesem Jahr zur Gleichbehandlung von Ehe und Eingetragenen Partnerschaften im Einkommenssteuerrecht urteilen wird.
Download: Grundsatz der Gleichstellung bei der Zweitwohnungssteuer
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