Auch in Chemnitz steigen die Mietpreise, stellt OB-Kandidat Volkmar Zschocke fest. – Ein Problem besonders für Familien und Geringverdiener. Aber die Fraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag haben es abgelehnt, etwas gegen den Mietanstieg in den Großstädten zu tun.
Sie verweigerten am 18. 4. 2013 einem entsprechenden Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Zustimmung. Darin war die Staatsregierung aufgefordert worden, bei der ab 1. Mai 2013 in Kraft tretenden Mietrechtsänderung die maximal möglichen Erhöhungen der Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren in den Ballungsräumen mit Hilfe einer Verordnung von 20 auf 15 Prozent abzusenken.
Das hat Folgen: Beliebte Chemnitzer Viertel können mit ca. fünf Prozent auf den niedrigsten Leerstand seit Jahren verweisen.
„Bezogen auf das Chemnitzer Durchschnittseinkommen schmerzen wachsende Mietpreise besonders“, so Zschocke. Die Zahl der Haushalte, die deutlich über dreißig Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen, steigt bedrohlich an. „Die Staatsregierung muss deshalb ihren durch den Bund gegebenen Freiraum unverzüglich nutzen, diese Mietpreisspirale in einigen Vierteln zu dämpfen.“
Der GRÜNE-Antrag ‚Konsequenzen aus Mietrechtsänderung ziehen – Kappungsgrenzen für Mietpreiserhöhungen in Sachsen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken!‘
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11529&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
Hintergrund:
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Die Absenkung der Kappungsgrenze ist eine Maßnahme, um den Mietanstieg zu bremsen. Der Bundestag hat den Ländern mit der ab 1.Mai 2013 in Kraft tretenden Mietrechtsänderung die Möglichkeit eröffnet, über eine Verordnung festzulegen, dass Bestandsmieten im Zeitraum von drei Jahren statt um 20 Prozent nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen.
Dies soll vor allem für Gebiete, in denen Wohnungsnot herrscht, gelten. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren festlegen.
Um diesen einzigen positiven Aspekt des Mietrechtsänderungsgesetzes des Bundes für Sachsen schnell zu realisieren, hat die GRÜNE-Landtagsfraktion den Antrag ‚Konsequenzen aus Mietrechtsänderung ziehen – Kappungsgrenzen für Mietpreiserhöhungen in Sachsen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken!‘ als Drucksache 5/11529 ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Das im Bundesgesetzblatt Nr. 13 am 18. März 2013 veröffentlichte Mietrechtsänderungsgesetz – (MietRändG)
www.gruene-fraktion-sachsen.de/64315e26.l <http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/64315e26.l>
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