Kai Rösler

Kai Rösler

Ratsanfrage zur Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer

Die seit 2009 geltende Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Freigabe von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung, sofern es keine gewichtigen Gegengründe gibt. Als solche gelten z.B. eine unübersichtliche, kurvige Streckenführung oder zu geringe Fahrbahnbreiten ohne Ausweichstellen.

  1. Wie viele Einbahnstraßen gibt es auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz, die den Voraussetzungen der StVO im o. g. Sinne entsprechen?
  2. Wie viele Einbahnstraßen auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz wurden seit der neuen StVO aus dem Jahr 2009 für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben?
  3. Wie viele Freigaben sind als Teil der Realisierung des beschlossenen Radverkehrskonzeptes für das Jahr 2014 und ggf. nachfolgende Jahre vorgesehen?

Download RA-430-2013 Antwort Freigabe Einbahnstraßen für Radverkehr

Verwandte Artikel