Nach der Beschlussfassung zur Prüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mittel- und langfristige Neuausrichtung der Chemnitzer Stadtbeleuchtung hat die GRÜNE Stadtratsfraktion einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Gegenstand der Akteneinsicht nach § 28 (5) SächsGemO sind alle Verträge und Unterlagen, die den Dienstleistungsvertrag Stadtbeleuchtung vom 10.08.1998 und die Veräußerung des Vermögens der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke Chemnitz AG (B-176/2002 vom 15.05.2002) sowie alle danach abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Nebenabreden etc. zum Gegenstand betreffen.
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