Am 28.04.2014 habe ich die RA-180-2014 zur Umsetzung des HH-Beschlusses 2013 (Erhöhung der Zuwendung für die zwei Suchtberatungsstellen) gestellt. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht zur Veröffentlichung freigegeben wird. Was sind die Gründe für die „Nichtöffentlichkeit“ der Antwort? Bitte beantworten Sie mir genau, warum trotz der Öffentlichkeit der Haushaltsberatung möglicherweise das „öffentliche Wohl“ bzw. die „berechtigten Interessen Einzelner“ einer Veröffentlichung der Antwort auf die Anfrage entgegenstehen? Mit der Antwort auf die RA-237/2014 ist nunmehr die RA-180-2014 öffentlich und kann hier nachgelesen werden.
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