(1) Sieht es die Stadt Chemnitz, entsprechend ihrer Antwort auf die Ratsanfrage RA-412/2014 als verantwortbar an, dass „Konzepte zur technologischen, ökologischen und wirtschaftlichen Umgestaltung der Erzeugerlandschaft und des zugehörigen Fernheiznetzes“ allein „durch die eins entwickelt“ werden sollen. Wird angesichts der Bedeutung für nahezu alle wichtigen Lebensfunktionen der Stadt, für Bevölkerung, Wirtschaft und die gesamte Zivilgesellschaft nicht vielmehr auch die Notwendigkeit einer intensiven, städtischen, am gesamtgesellschaftlichen Interesse ausgerichteten Mitwirkung gesehen, inkl. einer Hauptträgerschaft für die Initiierung und Führung eines solchen Konzeptprozesses? (2) Sieht die Stadt Chemnitz für den Begriff „mittelfristig“ gemäß Antwort auf die Ratsanfrage RA-412/2014 eher einen Konzeptbeginn innerhalb von zwei, fünf oder zehn Jahren als angemessen an?
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