Anfrage: Belastung der städtischen Gewässer mit Nitrat, Nitrit und Ammonium u.a.

1. Wie entwickelte sich von 2010 bis 2016 die Konzentration von Nitrat, Nitrit und Ammonium in folgenden Chemnitzer Gewässern: Schloßteich, Ottoteich, Knappteich, Fluss Chemnitz, Stausee Oberrabenstein, Eibsee Chemnitz, Niederhermersdorfer Bach, Talsperre Euba, Talsperre Einsiedel?

2. Werden die genannten Gewässer in regelmäßigen Abständen auf Nitrat-,
Nitrit- und Ammoniumbelastung hin überprüft? Wann und wie oft im Jahr findet eine Überprüfung statt? Wer führt diese Überprüfungen durch?

3. Für welchen Zeitpunkt sieht die Stadt Chemnitz Untersuchungen vor, die belegen, in welchem Maße oben genannte Gewässer in Chemnitz mit Arzneimittelrückständen, Pflanzenschutzmitteln, deren Metaboliten und sonstigen Mikronährstoffen belastet sind?

4. Gibt es solche Untersuchungen? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der Untersuchungen? (Zeitraum 2010 – 2016)

5. Für welchen Zeitpunkt sieht die Stadt Chemnitz Untersuchungen vor, die belegen, in welchem Maße Trinkwasser bzw. die entsprechenden Rohwässer zur Trinkwassergewinnung in und um Chemnitz mit Arzneimittelrückständen, Pflanzenschutzmitteln, deren Metaboliten und sonstigen Mikronährstoffen belastet sind?

6. Welche jährlichen Investitionen tätigt die Stadt Chemnitz für die Gewässerreinhaltung? (bitte einzeln nach Gewässer im Zeitraum 2010 – 2016 auflisten)

7. Die Chemnitzer Fließgewässer wurden in den besiedelten Bereichen nahezu vollständig unter Nutzungs- und in den vergangenen 15 Jahren zusätzlich unter Hochwasserschutzaspekten strukturell verändert. Für welche Gewässer sind Verbesserungen der Strukturgüte gemäß der EU-WRRL bereits erfolgt oder mittelfristig (kommende 10-12 Jahre) vorgesehen (bitte mit Angaben des Gewässers, des Unterhaltungspflichtigen, der Streckenlänge sowie des Jahres/Zeitraums)?

8. Wie schätzen Sie die Verzögerungen bei der Umsetzung der Chemnitzer Mischwasserbehandlungsanlagen (Regenüberlaufbecken) gerade gegenüber den Großstädten
Leipzig und Dresden bzgl. der Wirkung auf die Gewässergüteanforderungen nach der EU-WRRL ein?

9. Wird der Schadstoffeintrag durch atmosphärische Staubdeposition und/oder mineralische Spurenstoffe wie Schwermetalle Cu, Pb, Cd, Fe, Zn, Hg und Ni für Chemnitzer Gewässer festgestellt? Wenn ja, wie hoch ist dieser Schadstoffeintrag für die einzelnen Gewässer?

RA-317_2017_Antwort_Belastung der städtischen Gewässer mit Nitrat Nitrit Ammonium

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