Bernhard Herrmann

Anfrage: Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale gemäß der RL KStB Teil B

Mit der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) vom 9. Dezember 2015 wurde eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) eingeführt.
Laut der Antwort Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Bündnis 90/ die Grünen (Drs.-Nr.: 6/9589), erhält die Stadt Chemnitz für 2017 voraussichtlich eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale in Höhe von 1.624.522,40 Euro.

Dazu folgende Fragen:
1. Bitte legen Sie die Bemessungsgrundlage der zu erwartenden pauschalierten Zuwendungssumme dar (Berechnungsverfahren gemäß RL KStB Teil B Ziffer V Nummer 3), basierend auf der Netzlänge der Straßen- und Radverkehrsanlagen; die Länge der selbstständig geführten Radwege bitte getrennt ausweisen)?

2. Welche einzelnen abgegrenzten Vorhaben, für die die pauschalierte Zuwendung bewilligt werden soll, enthält die Aufstellung, die die Stadt Chemnitz bis 15. März 2017 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht hat (bitte diese Antragsliste in Ablichtung beifügen)

3. Falls aus der Antwort auf Frage 2 nicht ersichtlich: Bitte ordnen Sie die Vorhaben der Antragsliste den in RL KStB Teil B Ziffer II Nummer 1 genannten Fördergegenständen „Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen“ und „Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Radverkehrsanlagen“ zu.

4. Wie hoch ist voraussichtlich der städtische Eigenanteil für die jeweiligen Maßnahmen der Antragsliste (Bitte die Höhe und den jeweiligen Haushaltstitel benennen)?

RA-341_2017_Antwort_Instandsetzungspauschale

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