Anfrage: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BA-063/2015 „Einsatz von Glyphosat verhindert“

1. Wie wurde der Antrag BA-063/2015 „Einsatz von Glyphosat verhindert“ umgesetzt?

2. Erfolgten auf Grund des Stadtratsbeschlusses BA-063/2015 Dienstanweisungen in der Stadtverwaltung Chemnitz? Wenn ja, wann und welche?

3. Wurde mit dem damaligen Beschluss die Änderung in Satzungen (beispielsweise im Bereich des Kleingartenwesens und der Straßenreinigung) aufgenommen? Wenn nicht, für wann ist dies geplant?

4. Wurden entsprechend des Stadtratsbeschlusses, Regelungen in den Eigenbetrieben der SVC getroffen?

5. Welche Einwirkung auf die Tochterunternehmen der Stadt wurde durch die Gesellschaftervertreter auf Grund des Beschlusses getätigt?

6. Wurden auf Grundlage des gefassten Beschlusses Verträge mit freien Trägern (Kindertagesstätten, Schulen, Jugendclubs, Kultureinrichtungen) angepasst? Wenn ja, mit welchem Träger und mit welchem Inhalt?

7. Wie wirkt sich der Beschluss BA-063/2015 auf Pachtverträge (auch zur landwirtschaftlichen Nutzung) der SVC mit den Pächtern aus? Wurden entsprechend des Beschlusses Änderungen in die bestehenden Verträge aufgenommen?

8. Wurde im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wie vom Stadtrat beschlossen, über die Maßnahmen berichtet? Wenn ja, wann und über welche Maßnahmen? Wenn nein, wieso nicht?

RA-374_2017_Antwort_Umsetzung des Stadtratsbeschlusses BA-063_2015_Roden

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