1. Wie viele verbotswidrig parkende Fahrzeuge wurden 2016 und 2017 im Stadtgebiet Chemnitz durch die Stadt bzw. Polizei abgeschleppt?
2. Wann liegen nach Ansicht der Stadtverwaltung die Voraussetzungen für einen
Abschleppvorgang vor?
3. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung ein für Fußgeher behindernd auf dem Gehweg parkender Pkw eine Voraussetzung für einen Abschleppvorgang?
4. Sind aus Sicht der Stadtverwaltung auf einem Schutzstreifen für Radfahrer*innen oder auf einem Radweg parkende Pkw eine Voraussetzung für einen Abschleppvorgang?
5. Sind zugeparkte Kurven, Einmündungsbereiche und Bordsteinabsenkungen aus Sicht der Stadtverwaltung Gründe für Abschleppvorgänge?
Falls die Fragen 3. bis 5. mit „nein“ beantwortet werden:
6. Welche Gründe müssen für einen Abschleppvorgang vorliegen?
7. Durch welche Maßnahmen soll eine Behinderung und Gefährdung von Fußgehern unterbunden werden?
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