1. Wie stellt das Jugendamt sicher, dass die Arbeit des geplanten „Jugendzentrums“ grundgesetzkonform und im Sinne des Jugendschutzes gestaltet wird, auch wenn keine öffentliche Förderung nach SGB VIII erfolgt?
2. Wie werden das Kindeswohl und die Gleichstellung von Mädchen und Jungen im geplanten „Jugendzentrum“ gewährleistet?
3. Gibt es in Laufweite öffentlich geförderte Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche?
4. Sind weitere Maßnahmen in räumlicher Nähe geplant, bspw. der Ausbau des Streetworks in der Innenstadt, um Mädchen und Jungen alternative Freizeitangebote anzubieten?
5. Wie wird das geplante Jugendzentrum fachpolitisch eingeordnet und wie werden Gefährdungen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen in dem Bereich Extremismus, Radikalisierung und Kriminalisierung beobachtet, um ggf. reagieren zu können?
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