Mit Pressemitteilung (PM 435) der Stadt Chemnitz vom 27. Juli 2020 untersagt das Umweltamt ab sofort, Wasser mittels Pumpen oder Leitungen/Schläuchen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) zu entnehmen.
Volkmar Zschocke, Grünen-Stadtrat, meint mit Blick auf den Beschlussantrag aus der letzten Stadtratssitzung „Wassersensible Stadtentwicklung (BA-080/2020)“: „Wir müssen die klimatischen Trends auch in unserer Stadt ernster nehmen und vorbeugend handeln. Dafür benötigen wir weitere Wasserspeicher sowie ein Nutzwassersystem. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung, Dachentwässerung, Schaffung von Regenzisternen und Becken als Speicher zur Bewässerung.
Auch unterirdische Maßnahmen der Wasserbereitstellung für Industrie, Gewerbe oder Bewässerung der Stadtbäume unabhängig vom Trinkwassernetz müssen nicht nur mitgedacht, sondern auch langfristig geplant werden.
Letztendlich geht es um die Initiierung eines ähnlich kreativen Prozesses zur nachhaltigen Speicherung und Nutzung von Wasser wie er schon in manch Kleingartenanlage zu besichtigen ist – nur auf das gesamte Stadtgebiet bezogen.“
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