Bäume auf Supermarktparkplätzen

Unsere Stadträtin Katharina Weyandt sorgt sich um Bäume auf Supermarktparkplätzen und stellte deshalb eine Ratsanfrage.

Sehr geehrte Frau Weyandt,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Auf dem Parkplatz des Netto-Marktes Heinrich-Schütz-Straße sind mindestens 8 Bäume stark geschädigt. Wurde der Eigentümer bereits mit der Ersatzpflanzung beauflagt?
Siehe Antwort zu Frage 2.

Wenn nein: Bis wann soll der dem geltenden B-Plan entsprechende Baumbestand wiederhergestellt werden? Der Markt liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Es existiert ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens aus dem Jahr 1996. Das Verfahren wurde jedoch nicht weitergeführt. Insofern können auch keine Forderungen zur Parkplatzbegrünung auf Basis eines Bebauungsplans geltend gemacht werden. Die Baugenehmigung aus 2002 erfolgte planungsrechtlich auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und den Forderungen aus dem Bauordnungsrecht. Forderungen zur Begrünung von Stellplätzen, wie es mit einem festgesetzten Pflanzgebot in einem B-Plan möglich ist, sind aus vorgenannten Rechtsnormen nicht ableitbar.
In der Baugenehmigung ist beauflagt die geschützten Bäume auf dem Grundstück zu erhalten und zu schützen. Hier gilt die Baumschutzsatzung der Stadt. Ausgenommen sind jedoch Bäume mit einem Stammumfangvon bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.)
und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken.
Unmittelbar auf der Parkplatzfläche befinden sich 6 Rosskastanien, an deren Stämmen sich einige Rindennekrosen finden. Die Jungbäume weisen jedoch eine durchschnittliche Verzweigung und Kronenentwicklung auf. Kastanien werden seit Ende der 1990er Jahre stark von der Rosskastanienminiermotte befallen. In der Folge zeigen befallene Bäume eine Braunfärbung der Blätter und vorzeitigen Blattfall. Auch für den Bestand Heinrich-Schütz-Straße 33 kann dies beobachtet werden. Generell führt dies zu einer Schwächung der Bäume, jedoch zeigen die 6 betroffenen Bäume noch keine Anzeichen einer Abgängigkeit. Damit rechtfertigt der derzeitige Zustand der Bäume keine Beauflagung für eine Ersatzpflanzung aus der Baugenehmigung heraus.


Wurde auf dem Parkplatz des Netto-Marktes an der Frankenberger Str./Margarethenstr. keine Baumpflanzung beauftragt?
Der Netto Markt an der Frankenberger Straße/Margarethenstraße liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Genehmigung erfolgte hier ebenfalls gemäß § 34 BauGB. Die Baugenehmigung von 2006 beinhaltet eine Fällgenehmigung. Diese sieht eine entsprechende Ausgleichzahlung und Ersatzpflanzungen vor. In diesem war eine Parkplatzbepflanzung nicht vorgesehen und somit auch nicht realisiert.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister

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