Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit (B-027/2018)

Informationsanfrage von Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/DiePARTEI, Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Wie vielen Studierenden wurde eine Förderung gemäß der o. g. Richtlinie in den Jahren 2019 und 2020 jeweils gewährt? Wie viele Anträge wurden gestellt?

Im Jahr 2019 wurden für den Studienbeginn ab 01.10.2019 sechs Studienplätze bewilligt. Beantragt für diesen Studienbeginn wurden elf Studienplätze. Im Jahr 2020 wurden die sechs Studienplätze (mit Studienbeginn ab 01.10.2019) weitergefördert. Zudem wurden weitere sieben Studienplätze für den Studienbeginn ab 01.10.2020 bewilligt. Für den Studienbeginn ab 01.10.2020 wurden elf Studienplätze beantragt.  Gemäß der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit können pro Studienjahr maximal zehn Studienplätze gefördert werden. In den Jahren 2019 und 2020 wurde nur die o. g. Anzahl an Studienplätzen bewilligt, da nur diese tatsächlich besetzt werden konnten.

2. Wie viele Mittel sind für die Jahre 2021 und 2022 geplant und in den Haushaltsplan-entwurf eingestellt?

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Mittel i. H. v. 133.650,00 € und für das Haushaltsjahr 2022 Mittel i. H. v. 178.200,00 € in den Planentwurf eingestellt.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart

Ralph Burghart

Bürgermeister

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