Stand Beschlussantrag Prüfung des Kohleausstiegs

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ihre o. a. Ratsanfrage beantworte ich im Auftrag des Oberbürgermeisters, auf Basis einer Zuarbeit der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins), wie folgt:

Wie ist der Stand des Beschlussantrages aus März 2020 zur Prüfung des Kohleausstiegs?

Mit Beschluss BA-038/2020 vom 20.05.2020 beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung zu prü-fen, welche Optionen die Stadt Chemnitz als Miteigentümerin der eins sieht, damit die eins bereits ab 2023 vollständig auf die Verbrennung von Braunkohle verzichten kann (Umstellung auf Gas). Die dargestellten Optionen sollten zeitlich und finanziell untersetzt werden.

In den Jahren 2016/2017 erarbeitete die eins ein Wärmeversorgungskonzept, um auch zukünftig eine wettbewerbsfähige, bedarfsgerechte und ressourceneffiziente Wärmeversorgung der Kunden in Chemnitz sicherzustellen. Diesem Schreiben sind zur weiteren Information auch Folien zum Wärmeversorgungskonzept Chemnitz, Stand Februar 2021, beigefügt. Seit 2018 wird konsequent an der Umsetzung dieses Konzeptes, u. a. mit dem Ziel des bezahlbaren Klimaschutzes für alle Chemnitzer, gearbeitet. Die eins-Strategie folgt dabei dem Leitbild des energiepolitischen Zieldrei-ecks von Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Das bedeutet konkret, dass die eins in Chemnitz so schnell wie möglich – d. h. unter Wahrung der Versorgungssicherheit und unter Gewährleistung günstiger Wärmepreise – aus der Braunkohle aussteigen will. Dieses strategische Ansinnen wird die eins selbstverständlich im Einklang mit den Interessen der Stadt Chemnitz, unter Berücksichtigung der Geschäftsphilosophie der eins umsetzen – die eins ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst.

Das vom Aufsichtsrat der eins bestätigte Wärmeversorgungskonzept sieht vor, dass die derzeit im Bau befindlichen gasbetriebenen Motorenheizkraftwerke zunächst den kohlebefeuerten Block B des Heizkraftwerkes Chemnitz Nord ablösen werden. Der ebenfalls kohlebefeuerte Block C soll nach diesem Konzept noch bis 2029 weiterbetrieben werden.

Allerdings prüft die eins vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auch eine Stilllegung des Blocks C zu einem früheren Zeitpunkt. Eine solche vorzeitige Stilllegung wäre in vielerlei Hinsicht ein Kraftakt, der auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen nach sich zieht, wie die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für Sonderabschreibungen für stillgelegte Kohleanlagen, die erhöhten Aufwendungen für Personalanpassungen und -ausbildungen, die Kosten für den Rückbau und die Revitalisierung des Standortes und die hohen Investitionsaufwendungen für die Anpassung der leitungsgebundenen Verteilnetz-Infrastruktur. Zusätzlich drohen darüber hinaus, infolge eines möglicherweise coronabedingten Bauverzugs, Verluste durch den Ausfall der Erlöse aus vermiedenen Netznutzungsentgelten (vNNE). Vor 2024 – das lässt sich jetzt schon mit Sicherheit sagen – ist eine Stilllegung des Blocks C nicht möglich.

Eine der notwendigen Voraussetzungen für einen vorgezogenen Kohleausstieg, bei Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt, ist die rechtzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme der geplanten neuen, gasbefeuerten und regenerativen Erzeugungseinheiten bis Ende 2023.

Darüber hinaus setzt ein vorgezogener Kohleausstieg in Chemnitz aber auch einen passenden energiepolitischen Ordnungsrahmen voraus. Hier besteht aus Sicht der eins noch erheblicher Handlungsbedarf. Wichtige Bestimmungen sind derzeit noch mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. So z. B. die vom Gesetzgeber in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Aussicht gestellte Erhöhung der KWK-Förderung um 0,5 Cent für neu in Betrieb genommene Anlagen ab 1. Januar 2023, die aber unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 2022 steht. Gänzlich unsicher ist derzeit, ob die eins für die Bewältigung des Strukturwandels weg von der Kohle, so wie ursprünglich von der sächsischen Staatsregierung in Aussicht gestellt, Mittel erhalten wird. Der Grund dafür ist, dass zu den hierfür vorgesehenen Mitteln aus dem „Just Transition Fund“ der EU unterschiedliche Vorstellungen zwischen Bund und den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern bestehen.

Die eins wird auch in Zukunft gemeinsam an der Umsetzung strategisch bedeutsamer energiepolitischer Vorhaben für die Stadt Chemnitz arbeiten. In den turnusmäßigen Jahresgesprächen mit den Chemnitzer Stadtratsfraktionen wird die eins zum Thema Braunkohleausstieg berichten und dazu in einen offenen Dialog mit den Fraktionen treten.

Freundliche Grüße

i.V. Miko Runkel

Bürgermeister

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