Menschenrechte gelten auch an Außengrenzen!

Diese Woche wurde im EU-Innenrat eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefunden.
Diese Einigung wird nun im Trilog-Verfahren mit Europäischer Kommission und Europäischem Parlament verhandelt.

Während die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament die Einigung des Innenrats deutlich ablehnt, ist bei uns Bündnisgrünen in Deutschland eine kontroverse Debatte dazu im Gange. Sie dreht sich um die Frage, wo für uns rote Linien liegen, die auch im Sinne der Regierungsverantwortung nicht geopfert werden dürfen.

Unsere Sprecherin Coretta Storz und viele andere Grüne sehen die Einigung der EU-Innenminister*innen sehr kritisch. Sie erklärt dazu:

„Menschenrechte gelten auch an den Außengrenzen. Es ist notwendig, sich in der Europäischen Zusammenarbeit um Verbesserung beim Thema Asyl zu bemühen. Lösungen, die Menschen ihrer Grundrechte berauben, sind meiner Ansicht nach aber keine Verbesserung, sondern schlicht untragbar. Menschenrechte dürfen nicht zur vagen Orientierungslinie abgewertet werden, sondern müssen unser Handeln maßgeblich leiten. Die Inhaftierung von Kindern oder die drastische Einschränkung des Rechts auf, können nicht menschenrechtskonform umgesetzt werden. Hier werden Grundrechte zur Verhandlungsmasse erklärt. Das ist inakzeptabel.“

Sprecher Patrick Schönknecht ergänzt: „Die geplanten Grenzlager an den Außengrenzen werden Asylprozesse nicht beschleunigen und erst recht nicht gerechter oder menschenwürdiger machen. Wie schlecht die Idee von haft-ähnlichen Lagern an den strukturschwachen Grenzregionen ist, zeigen das abgebrannte Lager Moria auf Lesbos oder die Lager auf Lampedusa. Menschenrechtskonforme Asylverfahren sind in solchen Lagern nicht möglich.”

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