Am 06.04.2011 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: „Die Stadtverwaltung Chemnitz wird verpflichtet, ab dem 01.01.2014 den Strombedarf der Stadt ohne Atomstrom (0 % Atomstrom) abzudecken. Bei längerfristig anstehenden Neuausschreibungen (z….
Am 06.04.2011 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss: „Die Stadtverwaltung Chemnitz wird verpflichtet, ab dem 01.01.2014 den Strombedarf der Stadt ohne Atomstrom (0 % Atomstrom) abzudecken. Bei längerfristig anstehenden Neuausschreibungen (z….
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