Biometrischer Pass: Verweigerung von Fingerabdrücken bleibt ohne Sanktionen

fingerabdruckJohannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Sachsens mit Regionalbüro in Chemnitz, fordert die Chemnitzer Stadtverwaltung auf, jeden Bürger darauf hinzuweisen, eine Abnahme der Fingerabdrücke für einen Pass mit biometrischen Daten verweigern zu können.

In einer Pressemitteilung vom 9.2.2007 wies die Stadt Chemnitz auf einen Testversuch des Bundesinnenministeriums zur Erprobung des Reisepasses mit biometrischen Daten hin, an dem sich Chemnitz im Zeitraum vom 1. März 2007 bis 30. März 2007 beteiligen wird. Darin werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, "bei der Abnahme der Fingerabdrücke mitzuwirken." Christina Lorenz, Leiterin des Bürgeramtes der Stadt Chemnitz, spricht davon, dass "das Mitmachen (..) für die Bürger Pflicht (ist)" (Freie Presse, 22. Februar 2007, S. 2).

"Mit diesen Äußerungen wird versucht, Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe von Fingerabdrücken zu drängen", kritisiert Johannes Lichdi. Sachsens Innenminister, Dr. Albrecht Buttolo, erklärte auf eine Mündliche Frage des innenpolitischen Sprechers, dass bei der Verweigerung einer Abnahme von biometrischen Daten der Passantragssteller keine Sanktionen zu erwarten hat. "Eine Weigerung macht auch durchaus Sinn, weil biometrische Verfahren bislang nicht nur fehleranfällig sind, sondern auch der Beweis eines konkreten Sicherheitsgewinns bisher nicht erbracht wurde", erklärt Lichdi.

Die Bundesregierung hat mit Eilbedürftigkeit erst Anfang Januar einen Gesetzentwurf eingebracht, der für die Abnahme von biometrischen Daten die rechtliche Grundlage schaffen soll. Rechtsgrundlage für die anlaufenden Testversuche, von denen nicht nur Chemnitz, sondern auch Taucha und Meißen betroffen sind, ist § 23 a Passgesetz (PassG), der mit dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz zur Erprobung der Technik am 5. Januar 2007 eingeführt wurde.

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