Kommunen erhalten die Möglichkeit, an lokalen Schauplätzen an Ereignisse und Personen zu erinnern
Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können die sächsischen Gemeinden künftig nach eigenem Ermessen Gedenktage und -orte in Erinnerung an die friedliche Revolution von 1989 festlegen. Die Koalition stimmte heute im Verfassungsausschuss dem Gesetzentwurf mit wenigen formalen Änderungen zu.
"Mit dem grünen Gesetzentwurf werden wir sowohl der Eigenheit als auch der Stärke der friedlichen Revolution von '89 am besten gerecht. Es gab kein örtliches Zentrum und auch keinen vereinbarten Zeitpunkt. Vielmehr taten viele Menschen an verschiedenen Orten die richtigen Dinge, um die von ihnen geteilte Welt zu verändern", erklärt Michael Weichert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Stadtrat in Leipzig.
"Deshalb möchten wir mit dem Gesetzentwurf den Kommunen die Möglichkeit geben, an lokalen Schauplätzen an Ereignisse und Personen von 1989 zu erinnern. Die Ausgestaltung des Gedenktages obliegt den Gemeinden", führt der grüne Abgeordnete aus.
"Ich freue mich mit allen, die an der friedlichen Revolution mitgewirkt haben, dass dieses Engagement auch im Hinblick auf das in anderthalb Jahren anstehende 20-jährige Jubiläum nun entsprechend gewürdigt werden kann", so Weichert.
"Als Leipziger Stadtrat werde ich mich dafür einsetzen, dass wir eine Initiative für den 9. Oktober auf den Weg bringen", kündigt er an.
"Ich kann mir gut vorstellen, dass ein solcher Gedenktag genutzt wird, um den jüngeren Generationen nahe zu bringen, dass an den Plätzen ihres Alltags vor wenigen Jahren ein Stück Weltgeschichte mitgeschrieben wurde", schlägt Weichert vor.
Der Gesetzentwurf kann bereits im Märzplenum verabschiedet werden.
Der grüne Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung örtlicher Gedenktage an die friedliche Revolution 1989" (Drs. 4/9870)
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