GRÜNE weisen Chemnitzer Studie zu Hartz IV als „lebensfern“ zurück

herrmann_elke.jpgHerrmann: Hartz – IV – Regelsatz muss auf 420 Euro angehoben werden.
Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert eine von Finanzwissenschaftlern der TU Chemnitz herausgegebene Studie zum Hartz-IV-Regelsatz als lebensfern (FP, 3.9.).

"Wohlfartsverbände wie der Paritätische arbeiten mit den Betroffenen und erstellen auf dieser Grundlage an der Lebenswirklichkeit orientierte Vorschläge zu einer Verbesserung der Lage. Das ist glaubwürdiger und seriöser als eine von Wissenschaftlern entworfene Neuberechnung der Höhe der sozialen Mindestsicherung, die in Chemnitzer Discountern auf ihre bundesweite Tauglichkeit geprüft wird."

"Die von den Forschern vorgeschlagenen Beträge zur Mindestsicherung sind gleichbedeutend mit einer finanziellen Kasernierung der Betroffenen. Sie lassen keine individuelle Lebensplanung zu. Das Menschenrecht schließt das Recht auf eigene Visionen und die Möglichkeit, diese Visionen zu erreichen, ein. Mit welcher Begründung wollen die Wissenschaftler Hartz IV-Empfängern dieses Recht verwehren?", fragt Herrmann.

"Grundsätzlich gilt: Der Regelsatz muss die gesellschaftliche Wirklichkeit abbilden. Er darf nicht zur sozialen Ausgrenzung der Betroffenen führen."

"Kindern wird mit dieser Berechnungsgrundlage von vornherein die Chance genommen, später dem Teufelskreis der Langzeitarbeitslosigkeit zu entkommen. Wir brauchen nicht nur Arbeitsplätze und ein Recht auf Arbeit, sondern auch gut ausgebildete Menschen. Die Voraussetzungen für gelingende Bildungskarrieren sind vielfältig. Ausgrenzungen schon im Kindesalter sind jedoch der falsche Weg. Sie führen zu Mutlosigkeit. Die Folge sind Anpassung an die vorgefundene Situation und keine Motivation."

"Aus diesen Gründen bleiben wir bei der grünen Forderung nach der Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro und einer Neuberechnung des derzeit willkürlich festgelegten Regelsatzes für Kinder."


Hintergrund:

Grüne Antrag "Kinderarmut verhindern – Erhöhung der Leistung für Kinder nach dem SGB II und SGB XII"

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