Am gestrigen späten Abend wurde im Bundestag die Verlängerung der Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen diskutiert. Zu der Ablehnung des Antrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen durch die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP erklärt Stephan Kühn, sächsischer Abgeordneter und Sprecher der Arbeitsgruppe Ost: Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Stadtumbau Ost.
Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind unverzichtbare Akteure für die erfolgreiche Durchführung des Programms. Doch gerade in Schrumpfungsmärkten, wie in sächsischen Klein- und Mittelstädten, sind die Unternehmen am stärksten mit Altschulden belastet. Diese Rahmenbedingungen behindern die Unternehmen, sich am Stadtumbau zu beteiligen. Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen wie auch für ein barrierefreies und altengerechtes Wohnen können kaum getätigt werden. Die Möglichkeiten den Handlungsspielraum für die belasteten Wohnungsunternehmen zu erhöhen, sind bekannt und realisierbar. So ist eine Verlängerung der Altschuldenhilferegelung über 2013 hinaus, unerlässlich. Außerdem sollten alle am Stadtumbau beteiligten und mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen, entgegen der bisherigen Härtefallregelung, künftig von den Finanzhilfen der Altschuldenhilferegelungen partizipieren. Das lässt sich an die Bedingung knüpfen, den resultierenden Entlastungsbetrag eins zu eins in die Modernisierung und Sanierung innerstädtischer Altbaubestände oder alternativ in Sanierungsobjekte von Quartieren, die gemäß städtebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, zu investieren.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als einzige der Antragsteller die Empfehlung des empirica-Gutachtens vom August 2010 konkret aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag zur „Neuausrichtung der Altschuldenhilfe“ in die politische Debatte eingebracht. Entgegen aller Expertenmeinungen und der Forderung der Ost-Ministerpräsidenten verweigert die Bundesregierung jedoch weiterhin die Entscheidung zur Verlängerung der Altschuldenhilfe. Die Ablehnung ist unverständlich. Die Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer brauchen ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung der Altschuldenhilferegelung.
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