Stellungnahme der AG Energie + Klima zum Chemnitzer Klimaschutzprogramm

Die AG Energie + Klima, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Stadtverband Chemnitz hat auf Basis eines Entwurfs von Reiner Amme Hinweise zum Klimaschutzprogramm der Stadt Chemnitz erarbeitet.

Damit bringen wir uns in die Diskussion zu diesem Zukunftsthema ein. Diese Diskussion ist ein offener Prozess, an dem wir uns weiter beteiligen werden. Notwendig sind konkrete Umsetzungsschritte, die – etwa im Bereich Verkehr – kurz- statt mittelfristig erfolgen müssen.

Katharina Weyandt, Mitglied der AG Energie + Klima,

Vorsitzende Bündnis 90 /DIE GRÜNEN Stadtverband Chemnitz

Inhalt:

 

1.Energiekonzept, Fortentwicklung, Forschungsbedarf3

1.1. Eigenes Konzept3

1.2. Fortschreibung des Energiekonzepts. 3

1.3. Forschungsaufgaben. 3

2. Stadtentwicklung und Umweltplanung. 3

2.1. Hochwasserschutz. 3

2.2. Klimafreundliche Baustoffe. 4

2.3. Dachflächen. 4

2.4. Aufwertung der Wohngebietszentren. 4

2.5. Eigenheimstandorte. 4

2.6. Stadtbegrünung. 5

2.7. Naherholung und Klimaschutz. 5

2.8. Hochsommerliche solare Aufheizung. 6

2.9. Umwandlung des Baugebiets 6 in ein Naherholungsgebiet6

3. Verkehr6

3.1. Verteilung der Investitionsmittel für Verkehr6

3.2. Mobilitätsmanagement6

3.3. Regionaler Tourismus ist Klimaschutz. 6

3.4. Fußgänger fördern. 7

3.5. Fußgängerquerungen. 7

3.6. Neukonzeption Radverkehrsnetz. 7

3.7. Straßenverlagerung aus der Innenstadt auf den Innenring. 8

3.8. Grundsatz der linienhaften Entwicklung. 8

3.9. Neubau von Straßenbahnlinien. 8

3.10. Schienenverkehr9

3.11. Neubau Zentralhaltestelle. 9

3.12. Klimafreundlicher Busverkehr9

4. Energieerzeugung, -verteilung und -vertrieb. 9

4.1. Bürgerwindkraftanlage Weißer Weg. 9

4.2. Anlagen zur Pufferung von Windstrom.. 9

4.3.Wasserkraftpotential10

4.4. Solareignung von Neubauten. 10

4.5. Erdwärmenutzung. 10

4.6. Ausweitung der Kraftwärmekopplung. 10

4.7. Fehlende gesetzliche Regelungen. 10

4.8. Fernwärmeanschluss für öffentliche Gebäude.10

4.10. Ablösung strombetriebener Kühl- und Klimaanlagen. 10

4.11. Ausbau der Kapazitäten für Ökostrom.. 10

4.12. Stadtbeleuchtung. 11

4.13. Stromverschwendung. 11

5. Industrie, Handel, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft11

5.1. Regionale Wirtschaftskreisläufe. 11

5.2. Bürgermarkt11

5.3. Klimafreundliches Gemüse ermöglichen. 12

5.4. Stadtbauernhof als Teil der Grünflächenpflege. 12

5.5. Gartenabfälle nutzbar machen. 12

5.6. Regionale Produkte in die Kantine. 12

5.7. Waldverbesserung statt Waldmehrung. 12

6. Öffentlichkeitsarbeit13

6.1. Bürgerberatung. 13

6.2. Energieatlas. 13

6.3. Städtepartnerschaft13

6.4. Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz. 13

7. Förderungen/Soziales. 13

7.1. Förderung von Energiesparmaßnahmen. 13

7.2. Energiesparkredit13

7.3. Sammeln und Verwerten von Lebensmitteln. 14

 

1.Energiekonzept, Fortentwicklung, Forschungsbedarf

1.1. Eigenes Konzept

Die Stadt Chemnitz sollte die Energieversorgung in ein eigenes Konzept fassen, welches die eigenen Interessen der Stadt offen legt und vertritt. Dieses Konzept sollte die Möglichkeiten der Energieerzeugung durch verschiedene Akteure berücksichtigen. (Bürger, Eigenerzeugung von Firmen und Wohnungsunternehmen)

1.2. Fortschreibung des Energiekonzepts

Die Einbeziehung der Chemnitzer Stadtbevölkerung bei der Arbeit am Energiekonzept konnte mit dem Mittel der öffentlichen Auslegung nicht erreicht werden. Durch das kommunale Umweltzentrum soll eine öffentlichkeitswirksame Arbeit an dem Konzept sicher gestellt werden und mit der Arbeit in den Ämtern und bei eigenständigen Akteuren korrespondieren. Beispielhaft ist hierbei der Dialog zwischen Bürgern und EINS- Energie der bereits vom Umweltzentrum in derartiger Form organisiert wird. Ein Energiestammtisch für Bürgerfragen ist hier ebenfalls bereits angedacht.

1.3. Forschungsaufgaben

Folgende Forschungsaufgaben sind im Zuge des Klimaschutzkonzepts für Chemnitz relevant. Es sollte verstärkt darauf hingewirkt werden, dass diese Themen an geeigneter Stelle verfolgt werden:

  • Technologien moderner naturschutzgerechter Wasserkraftnutzung
  • Modellvorhaben für Wärmeerzeugung in KWK basierend auf dem vorhandenen Gasnetz im Bereich der Gründerzeitbebauung (Forschungsbedarf für kleine Anlagen, neue Methoden, kontrollierte Lüftung im Mietwohnungsbestand usw.)
  • Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte im städtischen Raum (Gemeinschaftsgärten, Betriebsmodelle für vor Ort Versorgung, Wärmenutzung aus KWK für Indoor- Erzeugung u.ä.)
  • Infrastruktur für Radverkehr (Abstellanlagen im öffentlichen Raum, Lademöglichkeiten für E-Bikes)
  • Ladesysteme für Elektroautos (am Straßenrand oder auf Parkplätzen)
  • Geothermiepotential und dessen Verteilung auf dem Stadtgebiet
  • Kohlendioxidspeicherung in Form von Holzkohle in den Böden der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Stadtgebiet (Terra Preta)
  • Erprobung von Mehrtarifzählersystemen für Strom.

 

2. Stadtentwicklung und Umweltplanung

2.1. Hochwasserschutz

Extremniederschläge werden zukünftig verstärkt zu lokalen Überschwemmungen führen wie zum Beispiel im Frühjahr 2011 in Stelzendorf. Wir sind für dezentralen Hochwasserschutz, der Wasser in der Fläche zurückhält, wo verteilt viele kleine Anlagen entstehen sollen. (Dämme mit begrenztem Durchfluss, Stauraumerhöhung von Teichen, Anlegen von Teichen und Feuchtgebieten mit Rückhaltepotential, usw.)

2.2. Klimafreundliche Baustoffe

Eine Zertifizierung insbesondere Öffentlicher Bauten nach DGNB sollte angestrebt werden (http://www.dgnb.de/_de/zertifizierung/index.php).

Die Kommune kann klimafreundliche Baustoffe und Bauweisen in B-Pläne einfließen lassen. Für Wärmedämmungen moderner Dimension sind Holz- und Metallverkleidungen mit Hinterlüftung ratsam, werden aber oft durch Außenputzzwang untersagt. Holzskelett, -rippen oder –tafelbau ist erheblich klimafreundlicher als Massivbau. Auch sind hier die nötigen Dämmeigenschaften besser realisierbar. Kontrollierte Lüftung sollte grundsätzlich vorgeschrieben werden. Eine anbieterunabhängige ökologische Bauberatung sollte wieder angeboten werden und wieder am Umweltzentrum angebunden sein.

2.3. Dachflächen

Mit geeigneten Planungsmitteln sollte die Gebäudeausrichtung von Neubauten und die Form der Dachflächen beeinflusst werden. Dies begünstigt die Nachrüstung mit Solartechnik. Die Dachflächen hoher Gebäude sollten begehbar und begrünbar sein (Flachdächer mit ausreichender Traglast).

2.4. Aufwertung der Wohngebietszentren

Kern- und Bandstrukturen zur Nahversorgung in Ortsteilen, welche fußläufig oder per Rad bequem erreichbar sind, sollten weiter ausgebaut werden. Die Stadt kann unterstützende Maßnahmen liefern wie keine Erlaubnis schädlicher Konkurrenzstrukturen, bessere Erreichbarkeit, verbessertes Umfeld, mehr Raumangebot für zusätzliche Angebote über GGG wo es möglich ist. (Beispiele: VZs, Limbacher Straße, Zietenstraße, Kreuzungsbereich Margarethenstraße/ Frankenberger Straße, Vorfeld Bahnhof Siegmar)

2.5. Eigenheimstandorte

Die Ausweitung der Bebauung mit freistehenden Eigenheimen im Stadtgebiet ist abzulehnen. Diese Bauform muss tendenziell als klimaschädlich angesehen werden:

  • Die mangelnde Verdichtung führt zu langen Wegen, was zu verstärkter Nutzung des Autos als Verkehrsträger führt. Für den Einzugsbereich von Straßenbahnen und deren möglicher Trassen verbietet sich das völlig, da pro Trassenkilometer 3000 Einwohner im Einzugsbereich nötig sind, um diese wirtschaftlich betreiben zu können. Dass reine Eigenheimgebiete keine ernsthafte Nahverkehrserschließung ermöglichen, ist z. B. in Adelsberg/ Neuadelsberg zu erleben.
  • Der Bedarf an Metern Straße, Leitung, Kabel usw. pro Einwohner ist so hoch, dass man von Auswirkungen auf Stadthaushalt und die Höhe der jeweiligen Gebühren im ganzen Stadtgebiet ausgehen muss.
  • Der derzeitig in der Stadt stark anzutreffende Wunsch nach Wohneigentum lässt sich auch mit dem Reihenhaus erfüllen. Stehen aber bedenkenlos viele Grundstücke für freistehende Eigenheime zur Verfügung, werden die Bauinteressenten geradezu auf diese klimafeindliche Bauweise gelenkt.
  • Eine Wärmeversorgung aus KWK ist wegen der Verstreutheit wirtschaftlich wenig vertretbar. Dies ist gerade deshalb sehr schlecht, da neu gebaute Wohnflächen einen viel höheren ganzjährigen Bedarfsanteil an Wärme haben als Altbauten. Im Unterschied dazu ist die KWK-Eignung von Reihenhäusern ideal.
  • Der Flächenverbrauch an unverbauter Landschaft ist, vor allem wegen der völlig unnutzbaren Mindestabstandsflächen, doppelt so hoch wie bei Reihenhausbebauung.
  • Der Finanzbedarf pro Familie ist deutlich höher, was für einige Bürger Problematisch sein kann, da Reihenhausparzellen derzeit im Stadtgebiet nicht zu haben sind.
  • Mit Reihenhausbebauung lässt sich eine städtische Baustruktur schaffen.
  • Die Karreestruktur der älteren Stadtviertel ist löchrig geworden. Ganze Karrees sind verschwunden. Durch Reihenhäuser lässt sich in geeigneter Lage diese Struktur wieder schließen, oder ehemalige Blockstrukturen neu aufleben lassen. (Beispielsweise Hilbersdorf und Sonnenberg; Dies wäre dort auch deshalb günstig, weil die dadurch geänderte Eigentümerstruktur dort zu mehr Verantwortlichkeit für das Umfeld führen würde.)
  • Die oft gehörte Behauptung der Bauträger, die Bauwilligen würden sonst ins Umland abwandern, ist falsch, da viele gerade in der Stadt selbst bauen wollen, die Zahl der anfallenden Baugrundstücke bei der Variante Reihenhaus sich um 70 % erhöhen würde und langfristig die Zahl der Bauwilligen als höher eingeschätzt werden kann als Flächen zur Verfügung stehen, wenn man kein Zubauen aller Felder zulassen will.
  • Die künstliche Verknappung von Reihenhausbauplätzen durch Stadt und Bauträger muss beendet werden.

Freistehende Eigenheime sollten nur noch in den Randlagen der Stadt oder aber direkt dafür vorgesehenen Bereichen angesiedelt werden. Planung von kleinen Eigenheimgebieten als separate neu zu erschließende Gebiete, meist auf Wunsch des Eigentümers der dortigen Grünfläche sollte zukünftig gänzlich unterbleiben. Abrundung bestehender Gebiete und Lückenbebauung in bestehender ähnlicher Bebauung wäre auf jeden Fall der Vorzug zu geben.

2.6. Stadtbegrünung

Der öffentliche Baumbestand entlang von Straßen oder auf diversen Freiflächen sollte erheblich erhöht werden. Die Praxis, Bäume immer gleich zu fällen, anstatt sie im Krankheitsfall zurück zuschneiden und zu versorgen, sollte zügig aufgegeben werden. Wirksam als Stadtgrün sind nur große Bäume. Im Fall der Fällung erlebt der Bürger das Wiedereintreten eines begrünten Zustands selbst nicht mehr.

2.7. Naherholung und Klimaschutz

Das Areal vom Ende der Weststraße über die offenen Flächen entlang des Harthwegs sollte als städtische Reservefläche gesichert werden. Als wichtigste Chemnitzer Frischluftschneise scheidet dieser Bereich für eine Nutzung für große Straßen und Bauflächen ohne hinaus. Dieser Bereich soll langfristig der Naherholung dienen. Sowohl der Kaßberg, Altendorf wie auch Schönau haben keinen direkten Zugang zu einer Grünfläche. Das genannte Areal ist von diesen Wohngebieten aus schnell und bequem zu Fuß oder per Rad zu erreichen. Wohnnahe Naherholungsbereiche sind stark klimaschutzrelevant, weil durch sie zahlreiche PKW-Fahrten im Freizeitverkehr vermieden werden.

Konkret sollen langfristig auf einem lockeren Gerüst aus Wiesenflächen und Gehölzinseln Freizeitnutzungen integriert werden. Beispielsweise:

  • ortsfeste Sportgeräte
  • ein Joggingrundkurs mit Rindenmulchbelag
  • ein naturnaher Spielplatz
  • Ballsportanlagen
  • Biergarten
  • Areal für Hundeliebhaber
  • Aussichtsturm
  • einige Freizeitparktypische Angebote

Das Areal soll gleichzeitig als Reservefläche für eine spätere Bundesgartenschau dienen. Ebenfalls für den Fall einer in Chemnitz stattfindenden BUGA soll das B-Plan Gebiet am Beuthenberg reseviert sein. Hier ist bereits eine Streuobstwiese mit mehreren hundert Apfelsorten in Vorbereitung, was als Projekt in eine Bundesgartenschau mit einfließen soll.

Wenn auch erst vielleicht in 20 Jahren, so ist für Chemnitz als Oberzentrum das Thema BUGA zumindest relevant und sollte jetzt schon als Punkt auf der Karte Flächennutzung auftauchen. Die oben genannte Fläche scheint als einzige relevant, da nirgendwo anders im Stadtgebiet eine neue Naherholungsfläche dieser Größe benötigt wird und auch möglich ist, und wer will schon Dinge ohne sinnvolle Nachnutzung erstellen..

2.8. Hochsommerliche solare Aufheizung

Es gilt konkrete Maßnahmen gegen die Aufheizung bebauter Flächen festzulegen, um in den in Zukunft heißeren Sommern keinen Trend zu Klimaanlagen zu erleben:

– Vermeidung weiterer Versiegelung für Parkplätze im Wohnumfeld (Stellplatzsatzung, Erhöhung der Entwässerungsentgelte für versiegelte Flächen, modellhafte Realisierungen als Vorbild)

Verwendung anderer Materialien für Dachflächen (helle Oberflächen, Dachbegrünung, Solardächer)

Fassadenbegrünung

Integrierung von Bäumen in Wegeflächen und Plätze, auf Parkplätzen und an Straßen

Nutzung alter Brunnen zur Kühlung

 

2.9. Umwandlung des Baugebiets 6 in ein Naherholungsgebiet

Da das so genannte Baugebiet 6 ohnehin größtenteils unbebaut blieb soll es eine wenig pflegeintensive Grüngestaltung erhalten, die eine Naherholung der umliegenden Wohngebiete ermöglicht.

3. Verkehr

3.1. Verteilung der Investitionsmittel für Verkehr

Die Ausgaben für Verkehrsbaumaßnahmen müssen so zwischen den Verkehrsträgern aufgeteilt werden, dass der notwendigen Erhöhung des Anteils von Fußgänger, Fahrrad und ÖPNV Rechnung getragen wird.

3.2. Mobilitätsmanagement

Die Stadt soll geeignete Strukturen schaffen um ein Mobilitätsmanagement zu betreiben und den Betrieb möglichst bald aufnehmen.

3.3. Regionaler Tourismus ist Klimaschutz

Die Stadt sollte sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Ausweitung der Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten in der Region einsetzen. Bisher fehlen an allen umliegenden Flüssen immer noch Radwanderwege, die durchgängig sind und wirklich im Flusstal entlang führen, sowie ein Zugang ins Zschopautal in Tallage entlang der Eisenbahntrasse. Gemeinsame Vermarktung mit Erzgebirge und Vorland, (um nur wenige Beispiele zu nennen) Urlaub im Inland hat mit seiner Vermeidung von Flugreisen möglicherweise von all diesen Punkten das größte Einsparpotential, soll hier aber nur kurz behandelt werden, da das völlige Desinteresse des Freistaats an einer Tourismusentwicklung in Erzgebirge und Vorland nicht durch kommunale Aktivitäten ausgeglichen werden könnte.

3.4. Fußgänger fördern

Zwischen den einzelnen Stadtgebieten gibt es nur ungenügende Verbindungen für Fußgänger. Aus Fußgängersicht wirkt die Stadt wie eine Ansammlung von 30 separaten Dörfern ohne Verbindung. Besonders gilt dies für das Stadtzentrum und die umliegenden Viertel. Besonders Schlecht ist zum Beispiel auch die Verbindung zwischen Flemminggebiet und Kaßberg / Altendorf und der Zugang zu den Läden auf der Limbacher Straße. Hier sollte ein Bebauungsplan (unter Berücksichtigung des Naturschutzes) für das Eisenbahngelände nebst Umfeld aufgestellt werden. Darin enthalten wären mehrere Verbindungen zwischen Limbacher Straße wünschenswert, sowie eine Bebauung mit Reihenhäusern. Die sogenannte Bazillenröhre und der Querbahnsteig im Hauptbahnhof sollen in einer gemeinsamen Unterführung unter der Dresdener Straße stufenfrei auf den Sonnenberg geführt werden.

3.5. Fußgängerquerungen

Chemnitz besitzt außergewöhnlich viele Ampelanlagen. Ein Teil davon könnte in Kreisverkehre umgewandelt werden. Dies führt langfristig zu finanziellen Einsparungen, spart aber auch Energie in Form von Strom und Kraftstoff.

  •    Der Verkehr im MIV-Hauptnetz hat immer mehr zugenommen. Ein bequemes Überqueren beider Fahrspuren in einem Zug wird immer schwieriger. Wo Kreuzungen mit Ampelanlagen weiter entfernt sind, oder wichtige Wegebeziehungen bestehen, sollten verstärkt Zebrastreifen und Mittelinseln entstehen, die baulich einen Fußgängerschutz bieten. (Dafür genügen oftmals, billigerweise, schon zwei schwere Pflanzkübel)
  •    Bedarfsampeln für Fußgänger an Kreuzungen sollen abgeschafft werden, statt dessen soll eine feste Grünphase bei Rot für den Straßenverkehr eingerichtet werden.

 

3.6. Neukonzeption Radverkehrsnetz

 

Errichtung eines B-Netzes für Radverkehr, das zum erheblichen Teil Straßen des Nebennetzes nutzt. (daher die Bezeichnung B-Netz) Diese Nutzung erfolgt Gemeinsam mit Quell- und Zielverkehr des MIV. Diese Straßen sind aber nicht oder nicht länger Sammelstraßen des MIV. Das bisherige Radwegnetzkonzept basiert auf Hauptradwegen entlang der Hauptstraßen. Davon soll abgekommen werden, weil:

  • Die in Chemnitz überwiegende Blockrandbebauung zu jeweils sehr beengter Kreuzungsgeometrie führt, was die Einordnung von Radwegen erschwert.
  • Eine Benutzung von Radwegen entlang vielbefahrener Straßen von vielen Radbenutzern mit Angst besetzt wird (z. B. Kinder oder die betreffenden Eltern.
  • Das Fahren entlang der Trassen des MIV-Hauptnetzes erhöht das Risiko von Herz- Kreislauferkrankungen, was offenbar dem Feinstaub und der erhöhten Lungenaktivität der Radler zuzuschreiben ist.
  • Die Verlegung der Radwege an Hauptstraßen wurde vom Planungsbüro Hunger damals deshalb vorgenommen, weil die Radfahrer damals dies als ihre meist benutzten Wege angaben. Dies ist allerdings ein methodischer Fehler, da der Fahrbahnzustand damals nur im Hauptnetz für Radler akzeptabel war, dort damals noch eine erheblich geringere Verkehrsdichte herrschte, die besseren Routen ja meist bis heute noch gar nicht existieren (Lücken, fehlende Übergänge über Hauptstraßen, kein nutzbares Netz) und deshalb auch nicht ausgewählt und genutzt wurden.
  • Die Kosten eines A- Netzes für Radverkehr sind extrem höher als die eines B-Netzes, da die mitverwendeten Nebenstraßen ja bereits existieren und oft auch schon Tempo 30 Markierung besitzen, was immer dann in Vergessenheit gerät, wenn beim Neubau der Hauptstraße schnell ein paar Sachen für Radfahrer einfließen, als würde das nichts extra kosten und endet gewöhnlich an der nächsten Problemstelle im nichts.
  • Radwege im B-Netz sind fast immer für Freizeitradverkehr mit nutzbar und nur sie ermöglichen einen Rekreationseffekt auch bei Alltagsfahrten.

Für das MIV Hauptnetz reicht eine Befahrbarkeit für Radler im Quell- und Zielverkehr aus, was meist mit der untergeordneten Mitbenutzung der Fußwege billig zu regeln ist.

In vergleichenden Untersuchungen mit anderen ähnlichen Städten wurde für Chemnitz ein außergewöhnlich niedriger Radverkehrsanteil festgestellt. Die einzigen Unterschiede, die zu den anderen Städten bestehen, sind stärkere autogerechte Städtebauliche Entflechtung, also längere Wege als anderswo und das falsche Radwegekonzept, was nebenbei, wegen der oben genannten Probleme, den Radwegebau seit damals nahezu zum Erliegen brachte. Die meisten seitdem erstellten Anlagen waren nicht nur teuer sondern auch wenig nützlich.

3.7. Straßenverlagerung aus der Innenstadt auf den Innenring

Die Vervollständigung des unfertigen Innenrings ohne übertriebene Leistungsfähigkeit soll eine Verlagerung des Verkehrs vom Innenstadtring und dessen Rückbau ermöglichen. Bahnhofstraße, Theaterstraße, Brückenstraße sowie innerhalb des Innenrings gelegene Teile von Zwickauer Straße, Annaberger Straße, Hartmannstraße, Zschopauer Straße und Reitbahnstraße werden auf jeweils eine durchgehende Richtungsfahrbahn zurückgebaut. Dazu wird der Bereich der derzeit mehreren Spuren einer Fahrtrichtung genutzt. Der Fahrbahnkörper der Gegenrichtung wird komplett umgenutzt. Die frei werdenden Flächen des Innenstadtrings sollen u.a. einen Radweg aufnehmen der als eine Art Innenring für Radfahrer fungiert. Des weiteren sollen die frei werdenden Flächen den Fußgängern zukommen, wobei von Grüngestaltung über Freisitzflächen, Auslagen von Geschäften bis Kunst vieles kombinierbar ist. Es entsteht Raum für einen großzügigen neuen Straßenbaumbestand und für Wasser in diverser Gestaltung, was wegen der zunehmenden Überhitzung der Innenstadt im Sommer zukünftig notwendig werden wird.

3.8. Grundsatz der linienhaften Entwicklung

Entlang der Infrastrukturlinien besonders in den traditionell bebauten Gebieten sollte eine stärkere Verdichtung vorrangetrieben werden, um kürzere Wege zu erzeugen. Dies würde auch zu mehr Quell- und Zielverkehr im Bereich der dort vorhandenen dicht befahrenen ÖPNV-Linien führen, was sicher zu höheren Nutzerzahlen führen würde. Der Grundsatz der linienhaften Entwicklung wurde in der konkreten Flächenplanung in Chemnitz durch eine Art Kugelmodell ersetzt. Davon sollte wieder abgekommen werden.

3.9. Neubau von Straßenbahnlinien

Einige stark befahrene Buslinien im Stadtgebiet erfüllen die Voraussetzungen für den Bau neuer Straßenbahnlinien. Dies betrifft beide Flügel der Linie 21, beide Flügel der Linie 31 eventuell mit eingleisigen Ringen in den Endbereichen zur zusätzlichen Anbindung der Krankenhausstandorte Küchwald und Bethanien, die Linie 24 ab Schönau mit Verlängerung zu DRK-Krankenhaus und Tierpark und eine Spange durch die Baugebiete Fritz Heckert VII und VIII abhängig davon, ob der ausreichend lange Bestand der Wohnquartiere mit irgendeiner Form von Geschosswohnungsbau abgesichert werden kann, als verlegte Linie 6 bis Endstelle Hutholz.

3.10. Schienenverkehr

Die Angebote des regionalen Schienenverkehrs kommen dem Bedarf nicht nach. Sie sollen ausgeweitet werden, da dies auch Einfluss auf den Modal Split in Chemnitz hat. Der Überregionale Schienenverkehr sollte wieder auf den Standard ausgeweitet werden den er bei gleichem Netz schon einmal hatte.

3.11. Neubau Zentralhaltestelle

Zur Stärkung des ÖPNV ist dringend eine allumfassende Umsteigemöglichkeit zu schaffen, wo ein Anschluss mindestens im Stundentakt zwischen allen öffentlichen Verkehrsträgern möglich ist.

Diese sollte im Vorfeld des Hauptbahnhofs geschaffen werden. Die jetzige Zentralhaltestelle sollte weiterhin von allen Linien bedient werden, jedoch zukünftig ohne Taktanschluss.

3.12. Klimafreundlicher Busverkehr

Bei Neubeschaffung von Bussen durch die CVAG sollen nur noch Fahrzeuge mit Gasantrieb und Hybridantrieb erworben werden. Die Einsparung an Kohlendioxid entspricht hierbei ca. 50 % gegenüber Dieselfahrzeugen ohne Hybrid im innerstädtischen Linienverkehr.

4. Energieerzeugung, -verteilung und -vertrieb

4.1. Bürgerwindkraftanlage Weißer Weg

Das Erzeugungspotential von Windenergie im Stadtgebiet wird allgemein als zu niedrig angesetzt. Als konkreten Vorschlag empfehlen wir die Errichtung einer einzelnen sehr großen Windkraftanlage an der Restmüllsortieranlage auf dem Deponiegelände Weißer Weg. Diese Anlage sollte 5-7 MW leisten, von EINS-Energie aufgestellt werden, und über eine Anleihe mit dem Kapital Chemnitzer Bürger finanziert werden. Über diese Anleihe sollten weitere Windkraftanlagen im Umland finanziert und errichtet werden, um zur Deckung des Strombedarfs der Stadt beizutragen.

4.2. Anlagen zur Pufferung von Windstrom

Schaffung von Pufferanlagen für den zukünftigen Windstromverbrauch:

   Schaffung eigener Pumpspeicherkapazitäten im Erzgebirge

   GUD-Pufferkraftwerk in Altchemnitz am Heizwerkstandort

   Schrittweise Überleitung der Kohleblöcke im HKW-Nord in die Kaltreserve

   Einführung von Mehrtarifzählern im gesamten Stadtgebiet mit Niedrigtarif bei Überschuss an Sonnen- und Windstrom.

4.3.Wasserkraftpotential

Der Stauraum der bereits vorhandenen Hochwasserschutzbauwerke an den Gewässern im Chemnitzer Stadtgebiet soll durch moderne Wasserkraftanlagen genutzt werden, ohne Naturschutz und Hochwasserschutz zu beeinträchtigen.(Schlauchwehre, Schachtwasserkraftanlagen)

4.4. Solareignung von Neubauten

Bauleitplanung und Baugenehmigungspraxis sollen auf Solareignung von Dachflächen abzielen.

4.5. Erdwärmenutzung

Besonders in Gebieten mit geringer Geschossflächenzahl, die nicht für Kraft-Wärme- Koppelung geeignet sind, sollte Erdwärmenutzung durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden (zum Beispiel durch Information der Bauherren).

4.6. Ausweitung der Kraftwärmekopplung

Ausarbeitung eines Konzepts der Nahwärmeversorgung aus KWK für die gesamte Gründerzeitbebauung und vergleichbare Bausubstanz, die eine starke Außendämmung der Fassaden nicht zulassen. Da sich diese Bebauung nahezu komplett im Gasvorranggebiet befindet, und dieses von EINS-Energie zum Großteil unbedingt auf recht erhalten wird, sollte das Konzept von diesem Netz als Grundlage der Nahwärmeversorgung ausgehen. Wegen der Eigentümervielfalt ist die Erprobung von kleineren Anlagen, die den Bedarf einzelner Grundstücke decken, besonders interessant.

4.7. Fehlende gesetzliche Regelungen

Es fehlen gesetzliche Grundlagen, um uneingeschränkt Wärmeleitungen über Privatgrundstücke verlegen zu können. Eine identische wie bei der Duldungspflicht von Abwasserleitungen wäre wünschenswert. Für GUD- Kraftwerke ist nach heutiger Gesetzeslage ein Betrieb unter 5000 Jahresbetriebsstunden meist unwirtschaftlich. Für den Bau von GUD- Kraftwerken als Kaltreserve zur Ergänzung von Windstrom bei Flaute fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Bereithaltung entsprechender Anlagen.

4.8. Fernwärmeanschluss für öffentliche Gebäude.

Alle Gebäude im Einflussbereich der Stadtverwaltung sollen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.(Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser, Heime) Dazu soll eine Auflage im Konzessionsvertrag mit EINS- Energie festgehalten werden.

4.10. Ablösung strombetriebener Kühl- und Klimaanlagen

Kühl- und Klimaanlagen sollten verstärkt unter Nutzung Erneuerbaren Energien und aus dem Fernkältenetz (Fernwärmenetz) versorgt werden.

4.11. Ausbau der Kapazitäten für Ökostrom

Es sollen verstärkt Ökostromkapazitäten zur Versorgung des Stadtgebiets auch im Chemnitzer Umland geschaffen werden. Zu deren Finanzierung soll EINS- Energie eine gutverzinste Anleihe, die sich an Chemnitzer Bürger richtet, auflegen und von der Sparkasse Chemnitz herausgeben lassen. Das betrifft:

                        –   Wasserkraftanlagen der neuen Generation

                        –   Windkraft

                        Eigene Pumpspeicherkapazitäten zur Pufferung des selbsterzeugten Windstroms

                        Solarflächen auf Gebäuden in Chemnitz

                        Grünabfall und Gülleverwertung dezentral, unter Beteiligung von Bauern, die keine eigene Anlage bauen wollen, in Biogasanlagen in Stadt und Umland.

Hintergrund ist der Gedanke einzusparender Fernleitungen durch regionale Stromerzeugung und die Beteiligung von Kleininvestoren aus Chemnitz an den zu erwartenden Gewinnen, die nicht an Banken und Großanleger abfließen sollen wie z. B. bei Offshore-Windparks.

4.12. Stadtbeleuchtung

Es sollen Vereinbarungen getroffen werden über eine Umstellung der Stadtbeleuchtung auf Lampensysteme nach Stand der Technik. Es ist ein Fahrplan zu erstellen mit Modellstraßen und schrittweiser Umrüstung. Das in Göttingen getestete Modell mit einer Reduzierung des Stromverbrauchs um 85 % scheint derzeit am interessantesten.

4.13. Stromverschwendung

Es wäre zu befürworten, wenn die Stadt alle Möglichkeiten ergreift um Stromverschwendung einzugrenzen. Während in den Tankstellen offene Kühlschränke bereits weitgehend abgelöst wurden, sind diese in Supermärkten noch häufig und haben einen riesigen Stromverbrauch. Im Stadtgebiet sind noch Stromheizungen im Einsatz, weil diese über einen günstigen Tarif subventioniert werden. Dieses Tarifangebot sollte auf ökologisch vertretbare Technologien beschränkt werden (Wärmepumpen, Heizpatronen zur Spitzenlastdeckung von monoenergetisch betriebenen Wärmepumpen). Für Beleuchtungen und Leuchtreklamen darf kein verbilligter Tarif angewendet werden, der diese subventioniert.

Über den Konzessionsvertrag lassen sich derlei schädliche Sondertarife unterbinden, was auch für Fremdanbieter, die das Netz mitbenutzen, verbindlich wäre.

5. Industrie, Handel, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft

5.1. Regionale Wirtschaftskreisläufe

Die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist für den Klimaschutz von Vorteil. Inwieweit in Chemnitz überhaupt Strukturen der Wirtschaftsförderung schlagkräftig genug sind, um sich hier merklich zu engagieren, kann hier nicht beantwortet werden.

5.2. Bürgermarkt

Schaffung eines Marktes auf einer Fläche in der Innenstadt, wo Landwirtschaftliche Betriebe aus dem Umkreis von 20 km und Chemnitzer Bürger mit Produkten aus ihren Gärten kostenlos, ohne Standgebühr ausschließlich Produkte aus diesem Umkreis vertreiben dürfen. Es sollte eine unbegrenzt gültige Registrierung zu Kosten unter 10.- Euro erfolgen, um die Erfüllung der Bedingungen zu kontrollieren. Gerade in Chemnitz haben viele Bürger eigene Gärten und punktuell riesige Überschüsse an Obst. Die derzeit fälligen Gebühren und Formalien führen nicht zu Einnahmen der Stadt, sondern führen zur Nichtinanspruchnahme und zur massenhaften Vernichtung von Lebensmitteln, die statt dessen aus dem Ausland in die Haushalte gelangen. Auch regionale Betriebe kommen in diese Vergünstigung, weil dies ja unter den derzeitigen Bedingungen derartige Waren gerade nicht anbieten, dies aber nicht nur aus Klimaschutzgründen wünschenswert wäre.

5.3. Klimafreundliches Gemüse ermöglichen

Schaffung eines rein biologisch bewirtschafteten Angebotsfeldes, wo die Bodenbearbeitung und Betreuung vom Grünflächenamt selbst oder einem beauftragten Landwirt erfolgt und Bürger jährlich Beetflächen mieten können, um mit wenig Aufwand sich selbst Gemüse anbauen zu können. Wichtig ist eine günstige Lage. Auch mehrere dezentrale Flächen könnten günstig sein. Zielgruppe sind Personen die Zeit, Arbeitsaufwand, Kosten oder Eigenheiten eines Kleingärtnerdaseins scheuen, aber gesundes klimafreundliches eigenes Gemüse wollen.

5.4. Stadtbauernhof als Teil der Grünflächenpflege

Aufbau eines Stadtbauernhofs, dem die Bewirtschaftung sämtlicher Chemnitzer kommunalen Grünflächen und Naturschutzflächen untersteht. Teile sollen in eine landwirtschaftliche Nutzungsweise überführt werden. Dazu soll eine Stadtschäferei entstehen, die einen Hutungsbetrieb für geeignete Flächen aufnimmt. Die dafür denkbaren Flächen machen mehr als 1000 ha aus. Dies spart Unmengen an Treibstoff für Mäharbeiten und über Einnahmen Landwirtschaftsförderung und Fleischvermarktung auch Kosten der Grünpflege. Ohnehin bevorzugt unsere Untere Naturschutzbehörde eine Beweidung der Naturschutzflächen mit Bergschafen. Dies könnte hiermit ausgeweitet werden. Hierbei gilt es bitte zu beachten, dass unsere Naturschutzflächen im Spätsommer alle gleichzeitig zu Pflege anstehen, die dazu geeigneten Tiere den Rest des Jahres aber mindestens ebenso große Weideflächen anderswo benötigen. Dies ist eigentlich nur mit einer eigenen Stadtschäferei kostengünstig und zielführend zu lösen. Es gibt auch zahlreiche andere Grundeigentümer, Privatpersonen und Firmen mit Streuobstwiesen ökologischen Ausgleichsflächen und ähnlichem, die liebend gerne eine Beweidung buchen würden. Der daraus resultierende Tierbestand wäre weit im Bereich der Wirtschaftlichkeit.

5.5. Gartenabfälle nutzbar machen

Erfassung der Gartenabfälle in allen Kleingartensparten über regelmäßig geleerte Container oder LKW mit Ladearm und Zuführung zum Biogassystem. Die Kosten sollten pauschal durch Erhöhung des Quadratmeterpreises der Gartenpacht gedeckt werden. Die Durchführung soll dem Grünflächenamt obliegen.

5.6. Regionale Produkte in die Kantine

Die Möglichkeiten einer stärkeren Verwendung regionaler Produkte im Bereich Kantinenversorgung der unter kommunalem Einfluss befindlichen Einrichtungen sollten genutzt werden.

5.7. Waldverbesserung statt Waldmehrung

Im Konzeptentwurf der Stadt wird Waldmehrung als Maßnahme aufgeführt. Statt dessen soll der Waldzustand unter Klimaschutzaspekten verbessert werden. Es soll weniger abgeholzt werden, weil erst ältere Bäume einen starken Effekt zur CO2-Bindung haben und der zudem besser der Naherholung dienen.

6. Öffentlichkeitsarbeit

6.1. Bürgerberatung

Wünschenswert wäre eine verstärkte anbieterunabhängige Beratung zu angewandtem Klimaschutz im häuslichen Bereich. Dies könnte das Umweltzentrum übernehmen.

6.2. Energieatlas

Erstellung eines Energieatlas für das Stadtgebiet für:

  Windkraftfähige Flächen

  Solarfähige Dächer

  Geothermische Nutzbarkeit des Untergrunds

  Technisches Wasserkraftpotential

  Quellenatlas für Biomasse

6.3. Städtepartnerschaft

Ausweitung der Zusammenarbeit mit Timbuktu zum Thema Klimaschutz unter Leitung des Umweltzentrums. (z. B. Spendenaktion solarbetriebene Leselampe, Emissionszertifikate für EINS-Energie aus Maßnahmen in Timbuktu, Patenschaft für angewandte Agrar- und Klimaschutzforschung zur vom Klimawandel verursachten Existenzbedrohung dieser Stadt.

6.4. Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz

Partnerschaften bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mit Klimaschutzanteil sollten von der Stadt organisatorisch und finanziell unterstützt werden. Dies sollte über das Umweltzentrum abgewickelt werden. Hier handelt es sich um Kirchgemeinden, Schulen, Firmen, Sportvereine o.ä. Während die Partnerschaft zu Timbuktu unter den Problemen dortige Sicherheitslage, Sprachprobleme, Wüstenklima usw. leidet, bieten sich gerade im englischsprachigen Raum Afrikas und Asiens einfache Möglichkeiten der Völkerverständigung und Zusammenarbeit von den Bürgern aus.

7. Förderungen/Soziales

7.1. Förderung von Energiesparmaßnahmen

Die finanzielle Förderung von Energiesparmaßnahmen wäre wünschenswert. Wo eine Beratung und Abwicklung gebündelt werden könnte, soll hier als Frage an die Stadtverwaltung gestellt werden. Zusätzliche Förderprogramme wie dies zum Beispiel die Stadtwerke Freiberg durchführen sind zu prüfen.

7.2. Energiesparkredit

Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit der Sparkasse Chemnitz ein Modell für leicht zu erlangende Kredite zum Kauf energiesparender Geräte. Die Tilgung sollte in Zusammenhang zu den ersparten Energiekosten stehen. Eine Besicherung sollte nur aus den betreffenden Geräten bestehen. Zur Übernahme von Ausfallrisiken sollte eine Deckungsquelle aus Stadtverwaltung und Sponsoren gefunden werden.

7.3. Sammeln und Verwerten von Lebensmitteln

Die Stadt soll die Einführung und finanzielle Förderung eines Sammelsystems für die Chemnitzer Tafel sicherstellen. Dabei sind aussortierte Lebensmittel an allen Einzelhandels- und Großhandelsmärkten, Bäckereien und allen anderen Einrichtungen mit ausreichendem Anfall täglich abzuholen. Gleichzeitig ist eine Verteilung an bedürftige Menschen auszuweiten auf mehrere Stellen in der Stadt und häufigere Ausgabe. Dort soll im Sinne einer besseren Verwertung der Lebensmittel u. a. daraus täglich eine warme Mahlzeit angeboten werden. Durch Änderung der Abfallsatzung sollen weggeworfene Lebensmittel eine eigene Abfallart werden, für deren Entsorgung erhebliche Gebühren erhoben werden.(ausgenommen sind Privathaushalte und Speisereste). Diese Gebühren werden allerdings wenig zur Finanzierung des Sammelsystems beitragen, da sie hoffentlich zur kompletten kostenlosen Überlassung an die Chemnitzer Tafel führen. Diese Müllvermeidung könnte also nur über die allgemeinen Müllgebühren oder aus dem Haushalt der Stadt finanziert werden.

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