Meldeämter haben die gesetzliche Pflicht, ihre Bürger einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Daten hinzuweisen. In der Bürgerinformation, welche die Stadt Chemnitz gestern veröffentlicht hat, wurde jedoch nur die Weitergabe von Geburtstagen ab 70 und Ehejubiläen an die Medien erwähnt. Sollen sich nur Senioren angesprochen fühlen?
Bündnis 90/DIE GRÜNEN macht darauf aufmerksam, dass der größte Teil der Anfragen von Werbefirmen gestellt wird. Wer einmal bei einer Firma seine Adresse angegeben hat, für eine Bestellung oder ein Gewinnspiel, sorgt für eine Werbeflut im Briefkasten, denn Firmen verkaufen ihre Kundenadressen an andere Unternehmen. Und wenn man umgezogen ist, besorgt sich der
Adresshändler bei der Meldebehörde die korrigierte Adresse.
Dagegen hilft nur der Widerspruch. Katharina Weyandt, Vorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ruft auf: „Bis zu einer gesetzlichen Lösung empfehle ich, mit dem von der Stadt bereit gestellten Formular zu widersprechen. Das ist ganz leicht und kostenlos und dauert keine Minute.“
Ein komfortabel am Computer auszufüllendes Formular findet man dazu unter unter http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistungen-abc.itl?fa=facet_letter%3AD oder über www.chemnitz.de – rechts „Formulare“ – unter Buchstabe D – Datenschutz. Das muss man mit Unterschrift versenden oder im Bürgeramt oder einer Bürgerservicestelle in den Briefkasten werfen. In diesen Stellen kann man auch direkt das Formular ausfüllen. In diesen Stellen kann man auch direkt das Formular ausfüllen.
Es muss keiner Sorgen haben, dass zum Beispiel alte Schulfreunde keine Chance mehr haben, eine Person zu finden. „Die Adresse im Telefonbuch zu veröffentlichen, wo sie jeder finden kann, ist nicht das gleiche, wie sie von Werbefirmen massenhaft aufkaufen zu lassen“, meint Katharina Weyandt.
Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hatten 2008 und 2010 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach der Aufwand für den Bürger entfällt, indem Adressen nur noch weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Der Entwurf war abgelehnt worden. Dann sollte diese Variante in ein bundesweites Meldegesetz eingebracht werden, was die Landesgesetze ablösen wird. Als dies Gesetz am Abend des EM-Spiels Deutschland-Italien im fast leeren Bundestag beschlossen wurde, war der Passus aber auf Druck der Werbe-Lobby wieder verändert worden – zuerst unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Nachträglich erhoben sich heftige Proteste. Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert nun erneut, dass Sachsen sich ihrem Entwurf anschließt, bis das Bundesgesetz geändert ist.
Die sächsischen Kommunen erzielen beträchtliche Einnahmen durch die Gebühren, welche die Adressfirmen zahlen müssen.
Informationen unter http://www.johannes-lichdi.de/meldedaten.html
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