Gemäß § 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz ist der Grundversorger verpflichtet, jeden Haushaltskunden im Gebiet mit Strom zu versorgen. Die Stromgrundversorgungsordnung sieht in § 14 Abs. 3 StromGVV bereits heute vor:…
Gemäß § 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz ist der Grundversorger verpflichtet, jeden Haushaltskunden im Gebiet mit Strom zu versorgen. Die Stromgrundversorgungsordnung sieht in § 14 Abs. 3 StromGVV bereits heute vor:…
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