Gestern entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Anwohner einer Durchgangsstraße einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen zum Schutz vor überhöhter Feinstaubbelastung haben.
Mit diesem Urteil können Anwohner von Chemnitzer Straßen zunächst wenig anfangen, denn die Feinstaubbelastung wird nur an drei Stellen gemessen.